Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept).
Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten und geschulten Firmen (u. a. Sachkundenachweis) durchgeführt werden.
Sanierungsarbeiten sind vorher bei der Gewerbeaufsicht anzumelden (ab 100 qm). Das übernehmen wir für Sie!
Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot).
Asbesthaltiger Abfall muss sachgerecht transportiert und entsorgt werden.
Durch unsere fachliche Kompetenz werden wir auch von anderen, in Dortmund und Umgebung ansässigen Firmen mit der Asbestentsorgung beauftragt.
Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite, wir sind ein Fachbetrieb für Asbestsanierungen und Instandsetzungen nach TRGS 519.